Dir ist eine Katze vor das Auto gelaufen und du hast dich total erschrocken? Du hast versucht dem armen Tier auszuweichen oder eventuell hast du sogar versucht zu bremsen, aber konntest nichts dagegen tun und nun hast du die Katze überfahren. Leider fahren die meisten Menschen einfach weiter, nachdem sie eine Katze überfahren haben.

Aber ist das denn in Ordnung, wenn der Fahrer einfach die Flucht ergreift, nachdem er eine Katze schwer verletzt hat oder gar durch die Kraft des fahrenden Autos getötet hat?

Im Tierschutzgesetz ist festgelegt, dass jeder Mensch in Deutschland verpflichtet ist sich für das Wohl und die Gesundheit von Tieren einzusetzen. Natürlich kannst du nichts dafür, dass dir die Katze vor das Auto gerannt ist. Außerdem steht das Wohl des Menschen auch über dem Wohl des Tieres – das heißt, du darfst zB. nicht bremsen, wenn gerade ein anderes Auto hinter dir fährt. Wenn du einfach so auf „freier“ Strecke bremsen würdest und damit einen gefährlichen Auffahrunfall verursachen würdest, dann müsstest du dich dafür verantworten (außer innerhalb geschlossener Ortschaften, denn hierzu gibt es ein neues Gerichtsurteil – siehe Erklärung ganz unten im letzten Absatz.).

Im Sinne des Tierschutzgesetzes kannst du jedoch versuchen an der nächstbesten geeigneten und sicheren Haltemöglichkeit mit deinem Auto anzuhalten, die Warnblinkanlage anschalten und von dort aus kannst du zurück zu der Stelle laufen wo du das arme Tier angefahren hast.

Psychische Folgen vom Anblick eines verletzten oder sterbenden Tieres

Achtung – der Anblick eines schwer verletzten Tieres kann traumatische Folgen auf die Psyche haben – sowohl für Kinder als auch für Erwachsene. Wenn du schon von weitem siehst in welchem Zustand die Katze ist, dann schütze deine psychische Gesundheit und gehe nicht zu nah an die Katze heran. Rufe die Polizei unter 110 an.

Falls du den Anblick von Verletzungen zB. aus beruflichen Gründen gewöhnt bist, kannst du natürlich sofort näher heran gehen. Auch wenn du dir sicher bist, dass du den Anblick verkraften kannst, solltest du dich trauen zur Katze zu gehen.

polizei rufen bei Tierunfall

Welche Gefahr kann von verletzten Katzentieren ausgehen?

Ein verletztes Tier kann aggressiv sein, fauchen und kratzen – einfach aus Angst. Ein verletztes oder sterbendes Tier kann sich im Todeskampf befinden. Es kann aber auch sein, dass von dem Tier trotz Verletzung keine Gefahr ausgeht. Aber sicher kann man das vorher leider nicht wissen. Daher solltest du dir genau überlegen, ob du das Tier auf eigene Faust anfässt oder versuchst es zu retten bzw. zum Tierarzt zu bringen.

Warum ist das wichtig nicht einfach so weg zu fahren nachdem du ein Tier angefahren hast?

Es ist deswegen wichtig, weil die verletzte Katze mit deiner Hilfe noch überleben könnte. Außerdem ist das eventuell auf der Straße herumliegende Tier eine Gefahr für den Straßenverkehr und somit eine Gefahr für den Mensch. Falls die Katze noch in der Lage ist wegzurennen, könnte sie auf ihrem Weg über die Straße ebenfalls einen Unfall verursachen.

Wenn du nun die verletzte oder tote Katze gefunden oder gesehen hast und sie wirklich eine Gefahr für den Straßenverkehr ist, dann rufst du die Polizei an unter der bundesweit gültigen Telefonnummer 110.

Die Polizei wird sich darum kümmern die Katze von der Straße zu bekommen.

Du brauchst übrigens keine Angst haben, dass der Besitzer Schadenersatz für seine Katze fordert – darauf hat er kein Recht. Es kann sogar sein, dass nach einer sogenannten Haftungsprüfung festgestellt wird, dass der Tierbesitzer für die Schäden an deinem Auto aufkommen muss. Die meisten Tierbesitzer haben für diese Fälle eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen – diese Versicherung trägt die Kosten für die Reparatur deines Autos.

In der KFZ-Teilkaskoversicherung ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeuges mit Tieren jeder Art oder mit Haarwild versichert. Der Schaden am Fahrzeug muss durch die Berührung mit dem Tier entstanden sein.

Fragst du dich, ob du das Tier selbst „erlösen“ darfst, nachdem du die Katze angefahren hast?

Ob ein Tier erlöst werden darf, muss ein Tierarzt entscheiden. Deswegen ist es so wichtig immer als erstes die Polizei unter 110 zu rufen.

 Achtung – innerhalb einer geschlossenen Ortschaft ist Bremsen für Katzen erlaubt:

Falls das hinter einem fahrende Auto auffährt, nachdem man für eine Katze gebremst hat, ist die Haftpflichtversicherung des hinter einem fahrenden Autos verantwortlich den Schaden zu übernehmen. Der Hintermann ist in der Pflicht ausreichenden Abstand zu halten, damit die Bremsung des Vordermannes keinen Unfall verursacht! Dieses Urteil wurde vom Landgericht Paderborn festgelegt (5 S 181/100).