hahnkrähen nicht verboten

„Willi“ darf weiter krähen – genervter Nachbar verlor vor Gericht und zog daraufhin weg 

 

Es gibt doch tatsächlich Menschen die etwas gegen Hunde oder Katzen sowie auch gegen krähende Hähne haben. Haustiere werden leider immer mehr Bestandteil von Zivilprozessen um Zuge von Nachbarschaftsstreitereien. Ein Beispiel ist der Fall mit Hahn Willi aus dem mecklenburgischen Torgelow. Resultat des Rechtsstreites, indem ein genervter Nachbar erzwingen wollte, dass der Hahn nur zu bestimmten Zeiten krähen darf, ist der Wegzug des Klägers. Der Verteidiger von Willi und seinen Besitzern sagte, dass oftmals leider nur ein Umzug die Streitigkeiten zwischen Nachbarn lösen kann. Dies ist wohl auch hier offensichtlich der Fall. 

Torgolow, ein beschauliches 470 Seelen-Dorf, landete mit dem Fall um Hahn Willi in den Schlagzeilen. Sogar zahlreiche Kamerateams waren vor Ort und wollten mit den zerstrittenen Parteien reden. Die Frau des Besitzers von Willi wurde zudem mit dem Hahn in eine Talk-Show eingeladen und sogar die Medien in Österreich hatten Interesse an dem Fall um Willi. 

Der Kläger, welcher bereits Mitte der 90er Jahre nach Torgelow zog, wusste von Anfang an über die Hühner in seiner Nachbarschaft bescheid, zog aber erst vier Jahre Später gegen Willi und deren Besitzer vor Gericht. Der Grund hierfür waren unter anderem Bluthochdruck sowie zunehmender psychischer Stress. Er forderte unter anderem Lärmschutzmaßnahmen gegen die Schreie des Hahnes. Die Bewohner von Torgelow mobilisierten sich und wollten dies so nicht hinnehmen, zumal fast jede zweite Familie aus dem Dorf Hühner hält. Sogar der Landwirtschaftsminister von Mecklenburg-Vorpommern meldete sich zu Wort und setzte sich für die Bauern und deren Hühner ein. Selbst der Richter nahm diesen Fall nicht ernst und wies daher die Klage ab. Seine Begründung: Hühnerhaltung ist nun mal ortsüblich und bei Auflagen lohne sich die Haltung im wirtschaftlichen Sinne nicht mehr. Der Kläger ließ sich daraufhin kaum noch in der Ortschaft blicken. 
Landwirte und Hühnerhalter aus ganz Deutschland nahmen dieses Urteil mit großer Erleichterung auf. 

Willi darf also weiter krähen und sich liebevoll um seine fünf Hühner sowie seine sieben Küken kümmern. Die Besitzer haben sich inzwischen sogar noch Gänse angeschafft und das neu gebaute Haus in der Nachbarschaft steht wieder leer. Der Kläger ist kurz nach dem Prozess ausgezogen, da die Jugendlichen immer „Kikeriki“ riefen, als er sie ihn sahen. Nun wohnt er in einem Nachbardorf, wo er sich inzwischen auch schon wieder beschwerte. 

Abschließend wurde bekannt, dass Willi nicht verzehrt werden soll und sogar nach seinem Ableben ausgestopft wird und in der Dorfkneipe „Zum Hahnenschrei“ als Denkmal aufbewahrt werden soll. 

 
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