Die Positivliste für Kosmetik ohne Tierversuche

 

Der Deutsche Tierschutzbund erstellt diese Positivliste seit 1981, um dem Verbraucher zu helfen. Alle Hersteller und Geschäft die auf der Positivliste erscheinen richten sich komplett nach den Richtlinien des Deutschen Tierschutzbundes für Kosmetik ohne Tierversuche. Es gibt ein geschütztes Warenzeichen, eine Hand, die ein Kaninchen schützend abdeckt. Alle Produkte der Positivliste dürfen sich mit diesem Warenzeichen schmücken. Dank dieses Warenzeichens kann ein Verbraucher im Geschäft erkennen, dass es ein kontrollierter tierversuchsfreier Kosmetikartikel ist, ohne dass er die Positivliste zur Hand hat. Der Verbraucher erkennt so leicht Produkte, die ohne Tierversuche hergestellt wurden. 

Dieses Warenzeichen ist einer Zusammenarbeit mit dem IHTK zu verdanken. IHTK steht für den internationalen Herstellerverband gegen Tierversuche in der Kosmetik e.V.. Hat eine Firma nur Produkte von der Positivliste oder stellt ein Produzent nur Produkte von der Positivliste her, kann das Geschäft oder die Firma auch mit dem Warenzeichen werben. Die Positivliste kann hier heruntergeladen (57 kb) werden oder als Broschüre bestellt werden. Die Broschüre bekommt man, wenn ein Rückumschlag frankiert mit 2,20 DM im langen Format an: 
Deutscher Tierschutzbund e.V. 
Baumschulallee 12 
53115 Bonn 
Geschickt wird. 

Der deutsche Tierschutzbund e.V. hat für tierversuchsfreie Kosmetik folgende Richtlinien: 
1) Es muss eine rechtsverbindliche Erklärung abgegeben werden, dass keine Tierversuche im Rahmen der Entwicklung und Herstellung durchgeführt werden. Es dürfen keine Rohstoffe verarbeitet werden, die nach dem 1.1.1979 an einem Tier getestet wurden. Wichtig dafür ist, dass der Rohstoff vor dem Stichtag auf dem Markt war. War der Rohstoff vor dem Stichtag auf dem Markt, ist es unabhängig davon, ob es zu dieser Zeit einen Tierversuch gab. Kam das Produkt erst nach dem Stichtag auf den Markt, dürfen sie nicht an Tieren getestet worden sein. Nicht kontrollierbar ist, ob ein Dritter einen Tierversuch mit dem Rohstoff durchgeführt hat, der nicht zur Firma des Herstellers gehört. Genauso dürfen keine Tiere für das Produkt sterben, wie es bei Walrat, Schildkrötenöl, Nerzöl oder Zibet der Fall ist. 
2)Eine detailgenaue Liste, welche die Rohstoffe und ihre Lieferanten auflistet, muss abgegeben werden. 
3)Alle Inhaltsstoffe der Produkte müssen komplett in Katalogen und auf der Verpackung zu finden sein. 
4)Macht ein Hersteller mit Absicht falsche Angaben, kann er mit einer Vertragstrafe in einer Höhe von bis zu 20.000 DM rechnen. 
Auf der Liste finden sich Firmen, die Rohstoffe von toten Tieren in einzelnen Präparaten verwenden. Hier tritt die Richtlinie 1c ein, da es sich um Stoffe handelt, die als Nebenprodukt biei der Fleischgewinnung entstehen. 

Wer solche Rohstoffe ablehnt, muss die Auflistung der Inhaltsstoffe auf den Produkten aufmerksam durchlesen. Wer sich unsicher ist, fragt beim Hersteller selber nach. Damit die Interessen der Firmen geschützt sind, die weiterhin Kosmetik ohne Tierversuche herstellen wollen, gründeten einigen Firmen den IHTK = internationaler Herstellerverband gegen Tierversuche in der Kosmetik e.V. gegründet und sich darin zusammengeschlossen. 
Nicht zu vergessen hierbei sind die Verbraucher. Die Verbraucher greifen zu den Produkten ohne Tierversuche und lehnen Produkte mit Tierversuchen ab.

 
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