Sollte der Tierschutz in den Händen des Staates liegen? 

 

Wissenschaftler nähten während eines Experimentes Affenbabys einfach die Augen zu und öffneten diese erst nach vielen Jahren wieder. Damit aber nicht genug, den Affen wurde im Nachhinein eine Drahtspule in die Augen sowie Elektroden in den Schädel gesetzt. Empört ist man aber auch darüber, dass die Justiz dieses Experiment zum Thema „Schielen“ nicht verboten hatte.

 

Diese Experimente geschahen im Dienste der Wissenschaft hieß es. Hier muss leider ganz klar gesagt werden, dass der Tierschutz nicht im Grundgesetz verankert ist, was sich aber ändern sollte und könnte. Hierzu muss der Bundestag einfach nur die Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz beschließen. Mit diesem Schritt würde Deutschland zu einem der ersten Länder in der EU gehören, in dem der Tierschutz zu einem Ziel des Staates ausgerufen wird. Erwähnt werden sollte, dass der Versuch bereits mehrmals gescheiter ist, da nicht alle sich über dieses Ziel einige waren. Man sagte, dass mit einer solchen Änderung den Tieren nicht unbedingt geholfen ist und darüber hinaus wolle es sich die CDU und die CSU mit der Lobby der Agrarwirtschaft nicht verscherzen. Letztlich wurde der Artikel 20a um drei Worte ergänzt. „… und die Tiere“ heißt leider nicht zwangsläufig, dass Tier und Mensch auf einer Ebene stehen. Vielmehr heißt dies, dass der Staat die natürlichen Grundlagen zum Leben eines Tieres erhalten will. Man bezweifelt, dass das Leid, welchem Tiere angetan wird, damit beendet sein wird. Jedoch bekommt die Justiz nun eine neue Aufgabe und muss auf den Schutz der Tiere achten. 

Obwohl es schon ein Tierschutzgesetz gibt und darin Strafen von bis zu drei Jahren Haft verankert sind, bekommen sogenannte Tierquäler kaum eine Sanktion. Verfahren werden oftmals einfach eingestellt. Hierunter auch eines gegen einen Mann, der seinen Schäferhund mit einem Stacheldraht-Halsband hielt. Ein anderer Fall, der mit nur 200 Euro Strafe geahndet wurde, betrifft einen Mann, der seinen Schäferhund erhängen wollte und ihn letztendlich erschlug. Damit aber nicht genug, selbst im Bezug auf Religion, Wissenschaft und auch Kunst werden Tieren regelmäßig Leid zugefügt. Viele Tierschützer sind der Meinung, dass dies überflüssig sei aber sich kaum vermeiden lässt, da die Freiheit dieser Bereiche vorbehaltlos im Grundgesetz zugesichert werden. Erst mit dem Tierschutz in der Verfassung könnte hier eine Kehrwende zur Folge haben. 

Ein Beispiel im Bezug auf die Religionsfreiheit ist das grausame Schächten von Tieren. Ein Richter aus Karlsruhe erlaubte es Moslems grundsätzlich die Tiere auf diese rituelle Weise zu schlachten. Hier müssen die Tiere ohne Betäubung völlig ausbluten, bevor man diese dann verarbeitet. 

Im Zuge eines Kunstprojekts wurde aber auch eine Kuh geschlachtet und der Bauch mit Feuerwerkskörper bestückt. Der Kadaver wurde dann explodierend aus einem Hubschrauber geworfen. 

Abschließen muss noch gesagt werden, dass Tiere noch nie so sehr gequält wurden, wie in der heutigen Zeit. Tiere sind demnach Forschungsobjekte sowie Sammelgut und für den Zweck der Zucht und der Kunst geschaffen. Darüber hinaus sind sie oftmals Sportgerät und ein Statussymbol und nicht zu vergessen ein Wirtschaftsgut. 
Tierschützer sind für eine Grundgesetzänderung und zitieren den indischen Unabhängigkeitskämpfer sowie Nobelpreisträger Mahatma Ghandi mit den Worten: „Eine Zivilisation kann man danach beurteilen, wie sie Tiere behandelt.“ 

(2002)

     
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