Urteil gegen Regierung der Schweiz: Tierschutzverein darf auf jeden Fall Werben!
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Schweizer Regierung verurteilt, weil sie einen Werbespot von Tierschützern verboten hat. Der „Verein gegen Tierfabriken“ erhilt Sendeverbot, was nach Meinung der Straßburger Richter ein Verstoß gegen das Recht auf freie Meinung und freie Presse war. Der Verein bekam einen Schadensersatz zugesprochen. Die Richter wiesen die Regierung in Bern an, 20.000 Schweizer Franken also in etwa 24.000 Euro an den Verein zu zahlen.
Der Werbespot zeigt eine Mastfabrik. Man sieht Schweine, die in engsten Käfigen eingequetscht sind. Zu diesen Bildern kam ein Vergleich, in dem diese Art der Haltung der Tiere mit dem verglichen wurde, was die Häftlinge im Konzentrationslager aushalten mussten.
Am Ende des Werbespots wurde gesagt, dass man seinen Fleischkonsum reduzieren soll und damit etwas für die eigene Gesundheit tut, den Tieren hilft und die Umwelt schont. Der Spot wurde von der Aufsichtsbehörde, die für die Medien zuständig ist, aus dem Programm genommen, wegen dem „politischem Charakter“ des Spots. Ein Klage der Tierschützer in der Schweiz führte zu keinem positiven Ergebnis.
Der Verein klagte vor dem Menschenrechtsgerichtshof und trug vor, dass die Fleischindustrie ebenfalls ungehindert werden darf. Der Verein wollte mit dem Spot die Chance nützen an der Diskussion über die Massentierhaltung teilzunehmen. Die Richter verwiesen auf die mächtigen Finanzgruppen und ihre Werbemöglichkeiten und die vielen Menschen, die mit einem Werbespot erreicht werden können.
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