Skandal im Tierschutz

 Wenn es um Geld geht, ist ein starker Charakter gefragt. Bei einer deutschen Wohltätigkeitsorganisation gab es einen riesigen Skandal in Form eines Betrugs. Jetzt kann der Drahtzieher zur Verantwortung gezogen werden. Wolfgang Ullrich wurde nach Deutschland ausgeliefert. Er wurde noch am Münchener Flughafen von der Polizei festgenommen, direkt nachdem der Flieger aus Thailand landete. Der 56-jährige Wolfgang Ullrich war früher Chef des deutschen Tierhilfswerks, kurz DTHW. Der Betrug, in dessen Rahmen 70 Millionen Mark veruntreut wurden, begann 1994. Die Staatsanwaltschaft München II geht von ungefähr 500.000 geschädigten Mitgliedern des DTHWs und einem geschädigten Förderverein, genannt ETHW, was für „Europäisches Tierhilfswerk“ steht. Zum Schluss zahlten gutgläubige Tierfreunde monatlich mindestens einen Betrag von zehn Mark. Kam ein Tierfreund einmal seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, wurde das Versäumnis hart mit einem Mahnbescheid geahndet. Innerhalb von fünf Jahren in der Zeit von 1994 bis Februar 1999 bekamen beide Hilfeswerke in etwa 200 Millionen Mark ein. Nur sieben Prozent der Einnahmen schafften es laut den Ermittlern in den Tierschutz. 
Betrachtet man die letzten Jahre, ist diese Verhandlung die Größe in Bayern im Bereich der Wirtschaftsverfahren. Die Kleinarbeit alle Details für den Skandal zu sammeln übernahm die Ermittlungsgruppe Organisierte Kriminalität vom Augsburger Polizeipräsidium. Wer glaubt, 70 Akten für das Verfahren sind viel, der hat die 800 Ordner mit den Beweismitteln noch nicht gesehen. In diesen 800 Ordner finden sich überwiegend beschlagnahmte Geschäftsunterlagen. Einige Ermittler denken, dass die 70 Millionen nur ein Teil des ergaunerten Geldes sind. Man hat aber die Untersuchung aus taktischen Gründen im Rahmen der Ermittlung auf den Zeitraum begrenzt, indem Ullrich Vorstandsvorsitzender war. Gerüchteweise hatte er aber schon seit 1985 die Kontrolle im Verein und war erst ab August 1994 Vorstandsvorsitzender. Den ETHW hat Ullrich selber im Jahr 1989 gegründet und war von Beginn an Vorsitzender. Die Ermittler sind der Meinung, dass Ullrich die Vereine überwiegend als Mittel sah, sich privat ein Vermögen aufzubauen. Mindestens zwei der ehemaligen Mitarbeiter des DTHWs sollen ihm dabei geholfen haben. Daher müssen sich diese beiden Mitarbeiter ebenfalls vor dem Münchener Gericht rechtfertigen. Seit 1983 ist Pattaya, ein Badeort in Thailand die Heimat von Ullrich, der aber für seine Geldgeschäfte nach Europa flog. Beide Vereine banden die Mitglieder mindestens zwei Jahre lang an sich. Drei Werbeagenturen arbeiteten daran, dass immer neue Mitglieder ihren Weg zu den beiden Hilfsorganisationen fanden. Die Werber handelten im guten Glauben und kannten die Hilfswerke nur aus der Zeitschrift „Mensch und Tier“ die der Verein herausgab. Die Aufträge für die Werbung kamen nicht von den Hilfsorganisationen selber, sondern von einer Firma in der Schweiz, welche auch in Ullrichs Besitz war. Es gab noch Firmen im Schwabenland bei Günzburg. Im Zusammenspiel der verschiedenen Firmen wirtschaftete Ullrich mindestens 70 Millionen in die eigene Tasche. Einen Verdacht hatte die zuständigen Behörden bereits 1991. Zu dieser Zeit verlor der ETHW seine Gemeinnützigkeit. Der DTHW verlor die Gemeinnützigkeit ein Jahr später. Dei Gemeinnützigkeit wurde entzogen, da die Behörden der Meinung waren, die tatsächlich für den Tierschutz eingesetzten Mittel seinen zu wenig. 

 

Skandal um das Tierhilfswerk

 
Vorwürfe werden vom ehemaligen Vorsitzenden bestritten 

Wolfgang Ullrich hat beim dritten Anlauf zum Prozess um den Betrug beim Deutschen und Europäischen Tierhilfswerk am Montag alle Vorwürfe vor dem Landgericht München II bestritten. Die Verteidigerin sagte es sein „unzutreffend“ dass im Zeitraum von 1994 bis 1999 nur sieben Prozent der rund 200 Millionen Mark Einkünfte tatsächlich dem Tierschutz zugeflossen sei. Die Anklage sei nicht konkret genug und berücksichtige nur einen Teil der Gelder, die satzungsgemäß ausgegeben wurden. Die Tagesgeschäfte der Vereine sollen nur von den beiden Mitangeklagten geführt worden sein, während Ullrich in Pattaya ein Luxusleben führte. Dieser Lebensstiel löste eine Anfrage der thailändischen Behörden beim Bundeskrimanlamt, kurz BKA aus. Diese Anfrage beim BKA in Wiesbaden löste die Ermittlungen aus. Diese Ermittlungen endeten 1999 in der Verhaftung von Ullrich. Ullrich soll versucht haben mit einer Million Mark seine Auslieferung zu verhindern. Er wurde erst Anfang 2001 nach München ausgeflogen. 

Claudia Wüllrich, die Anwältin des Angeklagten gibt ab, dass alle Spenden „ohne Abzug“ in Projekte des Tierschutzes flossen. Zuletzt gab es in etwa 300.000 Mitglieder, deren Beiträge zu 43 Prozent genutzt wurden, um neue Mitglieder zu werben und Öffentlichkeitsarbeit durchzuführen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat dazu ein Grundsatzurteil erlassen, nachdem bis zu 50 Prozent der Einkünfte eines Vereins für Öffentlichkeitsarbeit und Mitgliederwerbung eingesetzt werden dürfen, sagte Ulrich Ziegert, der Kollege der Anwältin Wüllrich. Der Kollege bezeichnete Tierschutz als ein gesellschaftspolitisches Anliegen. Er erklärt, dass nur eine Organisation mit vielen Mitgliedern stark genug ist, um politischen Einfluss zu nehmen. Seiner Meinung nach, mangelt es der Anklage schon an einer Definition des Begriffes Tierschutz. 

Schade ist, dass jetzt wieder Menschen skeptisch sind, ob es sich lohnt, einem Tierschutzverein Geld zu geben. Fraglich ist auch, warum mit vielen Firmen hantiert wurde, wenn doch alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Schade ist, dass die Tiere, denen geholfen werden sollte, es ausbaden müssen.