Tierschutz ins Grundgesetz – Jetzt!
Schaecht-Urteil des Bundesverfassungsgerichts zeigt Notwendigkeit

 

Pressemitteilung (Bundesverband der Tierversuchsgegner – Menschen fuer Tierrechte e.V.) vom 15.01.02
Die Praxis des Schaechtens, d.h. das trotz moeglicher Elektro- kurzzeitbetaeubung zur Bewusstseinsausschaltung betaeubungslose Schlachten von Tieren, ist mit erheblichem Tierleid verbunden. Dennoch hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe heute dem Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Schaechten ohne jede Einschraenkung stattgegeben. Diese Entscheidung zeigt, dass eine Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz unerlaesslich ist. Nur wenn der Schutz der Tiere Verfassungsrang besitzt, wird eine ernsthafte Abwaegung zwischen dem Tierschutz und anderen Werten der Verfassung erfolgen.

Seit mehr als einem Jahrzehnt kaempfen Tierschuetzer fuer die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz. Dieses Anliegen angesichts der anstehenden Bundestagsentscheidung zum Erfolg zu bringen, ist das Ziel des Aktionsbuendnisses „Tierschutz ins Grundgesetz“. Unter diesem Motto treten der Deutsche Tierschutzbund und der Bundesverband der Tierversuchsgegner – Menschen fuer Tierrechte fuer ein Ziel ein, das in der Bevoelkerung auf breite Akzeptanz stoesst. Die Buergerinnen und Buerger, so die Traeger des Buendnisses, stehen seit Jahren mit ueberwaeltigender Mehrheit hinter der Forderung, den Tierschutz als Staatsziel in das Grundgesetz aufzunehmen. Nachdem bereits elf von 16 Bundeslaendern den Tierschutz in ihrer Verfassung verankert haben, gebietet es auch Artikel 72 Abs. 2 Grundgesetz zur Wahrung der Rechtseinheit, den Schutz der Tiere festzuschreiben.

„Der Schutz der Tiere muss als Staatsziel in der Verfassung festgeschrieben werden. Ohne Verankerung im Grundgesetz kann – wie das heutige Urteil zeigt -, der Tierschutz gegenueber anderen Grundrechten unterliegen“, erklaerten die Buendnispartner heute in Karlsruhe. Die Entscheidung des Bundesver- fassungsgerichts habe nochmals in aller Deutlichkeit gezeigt, wie wichtig es ist, dass der Schutz der Tiere endlich Verfassungsrang erhaelt.

Solange Tiere, insbesondere unter Berufung auf die vorbehaltlosen Grundrechte der Religions-, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit, gequaelt werden duerfen, solange hilft ihnen kein noch so gutes Tierschutzgesetz. Daher fordert das Aktionsbuendnis „Tierschutz ins Grundgesetz“ die Ergaenzung des bestehenden Artikels 20a Grundgesetz um die Worte „und die Tiere“. Dann hat der Schutz der Tiere bei einer juristischen Gueterabwaegung eine wirkliche Chance. „Wir haben schon allein aus ethischen Gruenden die Verpflichtung, Tiere um ihrer selbst willen zu achten und zu schuetzen.“, so die Buendnispartner. Die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz bildet zudem eine Voraussetzung dafuer, den Schutz der Tiere auch gegen die Ansprueche einer profitorientierten Wirtschaft durchzusetzen.

Im Fruehjahr 2000 war die Ergaenzung von Artikel 20a Grundgesetz um diese drei Worte an den Stimmen der CDU/CSU- Fraktion gescheitert ist. Daher richtet sich der Appell des Buendnisses vor allem an die Mitglieder der christlichen Parteien, die 2/3 Mehrheit, die dieser Antrag braucht, um den Bundestag zu passieren.

Bundesverband der Tierversuchsgegner – Menschen fuer Tierrechte e.V. 
eMail: infodienst@tierrechte.de 
Internet: http://tierrechte.de/

     
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