Endlich wird der Tierschutz in das deutsche Grundgesetz übernommen
 

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Nun ist Deutschland der Vorreiter für den Tierschutz in der gesamten EU.

Der Bundestag und Bundesrat hat das Tierschutzgesetz ins Grundgesetz verabschiedet und damit einen Meilenstein in der Geschichte des Tierschutzes bewirkt:

Tierschutz ist nun Pflicht für jeden von uns.

Für uns kommt der Entschluss „gefühlt“ spät, weil die Union mehrere Jahre ihre Stimme entzog und somit das Gesetz erst jetzt durchgesetzt werden konnte. 

Während es früher ohne Strafe war ein Tier zu quälen oder einfach unbegründet und qualvoll zu töten, ist es nun eine strafbare Tat, die mit Geldbußen geahndet wird. 

Wir freuen uns sehr über diesen Fortschritt und hoffen, dass die anderen EU Länder bald nachziehen.

Auch die Tätigkeit in einem Tierschutzverein aktiv zu werden wurde hiermit endlich bevorteilt.

Erstaunt sind wir über die Sachsen. Hier ist die CDU an der Macht und hat sich tatsächlich gegen die Aufnaheme des Tierschutzes in das deutsche Grundgesetz ausgesprochen. Da aber nur 66% Stimmüberhang gefordert ist für die Gesetzesverabschiedung, war es trotzdem möglich das Gesetz deutschlandweit durchzusetzen. Die Tiere danken es!

     
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