tiere werden geschützt durch wegnahme

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Tiere werden weggenommen im Sinne des Tierschutzes

Natürlich wird der Umgang und vorallem der Schutz von Tieren seitens des Gesetzgebers entsprechend formuliert, definitiert, umgesetzt und kontrolliert. Werden entsprechende Verstöße gegen das Tierschutzgesetz begangen, ist die Tierschutzbehörde verpflichtet, entsprechende Maßnahmen umzusetzen, siehe § 16a TierSchG. Das bedeutet, verstößt ein Tierhalter gegen die gesetzlichen Auflagen, gerät ein Tier in Verwahrlosung, hat die Tierschutzbehörde hier die Pflicht, entsprechende Maßnahmen zum Schutze des Tieres umzusetzen, nicht selten entdet dies mit Strafen für den Tierhalter oder, das Tier wird den Besitzern weggenommen.

Die Veterinärbehörde in Berlin ist ein Beispiel dafür, wie die Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgabe aussehen kann und so hat ein Mediziner an der freien Universität in Berlin entsprechende Unterlagen ausgewertet, in denen insgesamt im Zeitraum von 8 Jahren – 1990 bis 1998 64 Tiere ihren Besitzern weggenommen wurde, 60 Personen waren konkret betroffen. So wertet der Veterinärmediziner aus:

  • 78,1 % der Personen, welche Missstände in Schutz und Haltung angezeigt haben, gehörten zu keiner Behörde.
  • 51,6 % aller angezeigten Fälle sind von Personen angezeigt worden, welche aus dem näheren Umfeld der Angezeigten stammen.

Im genannten Zeitraum – 1990 bis 1998 – zeigt sich, vorallem Männer mit einer Rate von 51,7 % waren das Geschlecht mit den meisten Anzeigen in Sachen fehlenden Tierschutzes. Gefolgt von den Frauen mit einer Rate von 48,3 %.

  • 56,7 % aller angezeigten Taten zeigt, die Altergruppe der meisten Verstöße befindet sich im Alter von 20 bis 45 Jahre.

Entsprechende Angaben sind nicht vollends aussagekräftig, es zeigt sich, welcher Art des Erwerbeinkommens die Angezeigten nachgehen. Sozialhilfeempfänger sind 35%, arbeitslos waren 8 % und 15 % der angezeigten Personen sind Rentner. So zeigt sich prozutenale Verteilung der Angezeigten anhand der Art ihres Einkommenerwerbs. 23,3 % der betroffenen Personen machten Angaben zu ihrem Beruf, 18,3 % taten dies nicht. Ausländischer Anteil ist hier 6,7 %

prozente haustiere gequält

  • 404 Tiere wurden ihren Besitzer weggenommen, Spitzenreiter sind Hunde mit einem prozentualen Anteil von 26,7 %, gefolgt von Fischen mit 24,8 % und Kanninchen mit 20,3 %.
  • Mit fast 60 % waren bei Hunden vorallem Mischlinge betroffen.
  • 40,6 % zeigten vorallem, dass Mängel in der Haltung

Grunde für die entsprechende Anzeige waren, 34,4 % stehen für das Zurücklassen von Haustieren in einem Fahrzeug oder eben Zuhause, ohne entsprechende Aufsicht oder Pflege.

In insgesamt 14,1 % der Fälle sind Handgreiflichkeiten gegenüber Tieren erfasst worden, 6,3 % erfassen das Haltungsverbot.

Durchschnittlich bleiben die Akten bei eröffnetem Verfahren knapp 370 Tage geöffnet.

Als Quelle dient hier der Mediziner Hans Georg Basikow, freie Universität in Berlin.

Datum der Promotion: 23.11.2001

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