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Die Einfuhr von Katzenfellen aus Qualzuchten in China wird nicht verboten.
Der schweizer Nationalrat lehnt ein generelles Importverbot ab.

BERN. Die grosse Kammer hat mit 85 zu 38 Stimmen die Überweisung einer Kommissionsmotion verweigert. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur hatte eine von 167 000 Personen unterschriebene Petition «Katzen sind keine Leder- und Fell-Lieferanten» aufgenommen. Sie wollte damit den Bundesrat mit der Ausarbeitung einer gesetzlichen Grundlage für ein Einfuhrverbot für Katzenfelle und daraus hergestellte Produkte beauftragen.
Die Petition war vom Tierschutzverein Basel an die Adresse des Parlaments gerichtet worden, nachdem Anfang 1999 eine im Fernsehen DRS ausgestrahlte Reportage über Katzenschlacht- höfe in China viele Zuschauer entrüstet hatte. – Bundesrat Pascal Couchepin wies darauf hin, dass ein Importverbot für Katzenfelle gegen die WTO-Regeln verstossen würde. Gemäss dem Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Gatt) müssten tierische Produkte aus dem Ausland zur Einfuhr zugelassen werden, sofern sie keine unmittelbare Gefahr für die Menschen und die Umwelt darstellen. Der Bundesrat sei zudem überzeugt, dass ein gewisser Druck der Öffentlichkeit aus westlichen Ländern mehr zu Gunsten der Tiere bewirke als eine gesetzliche Massnahme. Gemäss Auskünften des Leder verarbeitenden Gewerbes sei die aus verschiedenen europäischen und aussereuropäischen Ländern eingeführte Menge im Übrigen äusserst gering; die Schweiz decke den weitaus grössten Teil des Inlandbedarfs an Katzenfellen aus eigener Produktion. Diese sei zulässig, sofern die Haltung und Tötung der Tiere Tierschutzgesetz-konform sei.

Den Originalrtikel finden Sie unter:
http://www.winti-guide.ch/index.php?rubrik=schweiz&action;=details&id;=20594
Datum : 06.06.2001

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