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Die Züchtung von Wirbeltieren ist verboten. Bio- oder gentechnische
Maßnahmen anzuwenden ebenfalls, wenn damit gerechnet werden muss,
dass den gen- oder biotechnisch beeinflussten Tieren oder ihren Nachkommen
erblich bedingte Organe oder Teiles des Körpers für den artgerechten
Verbrauch fehlen oder jene untauglich oder umgestaltet sind. Sollten
dadurch Schmerzen, Leid oder Schäden davongetragen werden, ist dies den
Tieren unzumutbar.
Dem Paragraphen §11b des Tierschutzgesetzes, welcher den Verbot durch
Qualzüchtungen vertritt, steht nun das Gutachten durch die
Sachverständigengruppe „Tierschutz und Heimtierzucht“ zur Seite. Als
Leitlinie und Entscheidungshilfe stehen nun dem Züchter nun dieses
Gutachten zur Verfügung. Dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft
und Forsten Dr. Königs sind wir daher zu großem Dank verpflichtet. Er
übersendete uns eine Ausgabe des Gutachtens.
Von langjährigen kontroversen Diskussionen begleitet, war die Arbeit der
Sachverständigten. Die Punkte, welche die Angelegenheiten Leiden, Schmerzen
und Schäden der Tiere betraf, war geprägt von Meinungsverschiedenheiten
und Definitionen.
Der Begriff „Leiden“ wurde vielerseits aus verschiedenen Perspektiven
gesehen. Nicht nur aus medizinischer Hinsicht. Vieles wurde herunter
gespielt.
Allerdings bestand das Gutachten auf Einzelheiten. Ein sogenannter
Schaden würde bereits vorliegen, sollte der dauerhafte Zustand eines
Tieres dauerhaft auch nur zu einem geringfügigen Teil vorliegen würde.
Besonders auf die Rolle der Katze wurde spezifisch eingegangen, sämtliche Ausführungen
wurden aufgelistet.
Das Gutachten zählte eine Punkte bezüglich eines eindeutigen
Zuchtverbotes für Katzen mit folgenden Punkten auf:
– Kurz- bzw vollständige Schwanzlosigkeit
– für die beiden Rassen Manx und Cymric
– Abnormalitäten durch die Ohren in Bezug auf FD Gen der Rassen Scottish
Fold, Highland Fold oder der Pudelkatze
– Fehlen der der Tasthaare (unzumubar, da ein lebenswichtiges Körperteil)
– Polydaktylie (zu viele Zehen an den Pfoten)
– extrem kurznasige Katzen
– Katzen, welche Geburtsbeschwerden an ihren Würfen aufwiesen
– künstlich aufgehelltes Fell
– Katzen, welche an ausgeprägten Organ- und Wirbelschäden zu leiden haben
_ Zysten Probleme
– Äußere Abnormalitäten wie in etwa sogenannte „Känguru Beine“, Verkürzungen der Gelenke
-unheilbare Schäden des inneren Nervensystems
und viele mehr…
Das vollständige Gutachten ist auf Anfrage für alle Interessenten
unter folgender Adresse erhältlich:
Bundesministerium für Ernährung
Landwirtschaft und Forsten
Postfach 14 02 70
53107 Bonn
Auch per E-Mail können jederzeit ausführliche Informationen erhalten
werden, wenn Sie dabei Ihre Postanschrift angeben:
internet@bml.bund.de
Einige Vereine bescheinigen auf diesem Wege den Stammbaum des
Vorhanden sein oder des Fehlens einiger Merkmale.
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