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Die Züchtung von Wirbeltieren ist verboten. Bio- oder gentechnische 
Maßnahmen anzuwenden ebenfalls, wenn damit gerechnet werden muss, 
dass den gen- oder biotechnisch beeinflussten Tieren oder ihren Nachkommen 
erblich bedingte Organe oder Teiles des Körpers für den artgerechten 
Verbrauch fehlen oder jene untauglich oder umgestaltet sind. Sollten 
dadurch Schmerzen, Leid oder Schäden davongetragen werden, ist dies den 
Tieren unzumutbar. 
Dem Paragraphen §11b des Tierschutzgesetzes, welcher den Verbot durch 
Qualzüchtungen vertritt, steht nun das Gutachten durch die 
Sachverständigengruppe „Tierschutz und Heimtierzucht“ zur Seite. Als 
Leitlinie und Entscheidungshilfe stehen nun dem Züchter nun dieses 
Gutachten zur Verfügung. Dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft 
und Forsten Dr. Königs sind wir daher zu großem Dank verpflichtet. Er 
übersendete uns eine Ausgabe des Gutachtens. 
Von langjährigen kontroversen Diskussionen begleitet, war die Arbeit der 
Sachverständigten. Die Punkte, welche die Angelegenheiten Leiden, Schmerzen 
und Schäden der Tiere betraf, war geprägt von Meinungsverschiedenheiten 
und Definitionen. 
Der Begriff „Leiden“ wurde vielerseits aus verschiedenen Perspektiven 
gesehen. Nicht nur aus medizinischer Hinsicht. Vieles wurde herunter 
gespielt. 
Allerdings bestand das Gutachten auf Einzelheiten. Ein sogenannter 
Schaden würde bereits vorliegen, sollte der dauerhafte Zustand eines 
Tieres dauerhaft auch nur zu einem geringfügigen Teil vorliegen würde. 
Besonders auf die Rolle der Katze wurde spezifisch eingegangen, sämtliche Ausführungen 
wurden aufgelistet. 
Das Gutachten zählte eine Punkte bezüglich eines eindeutigen 
Zuchtverbotes für Katzen mit folgenden Punkten auf: 

– Kurz- bzw vollständige Schwanzlosigkeit 
– für die beiden Rassen Manx und Cymric 
– Abnormalitäten durch die Ohren in Bezug auf FD Gen der Rassen Scottish 
Fold, Highland Fold oder der Pudelkatze 
– Fehlen der der Tasthaare (unzumubar, da ein lebenswichtiges Körperteil) 
– Polydaktylie (zu viele Zehen an den Pfoten) 
– extrem kurznasige Katzen 
– Katzen, welche Geburtsbeschwerden an ihren Würfen aufwiesen 
– künstlich aufgehelltes Fell 
– Katzen, welche an ausgeprägten Organ- und Wirbelschäden zu leiden haben 
_ Zysten Probleme 
– Äußere Abnormalitäten wie in etwa sogenannte „Känguru Beine“, Verkürzungen der Gelenke 
-unheilbare Schäden des inneren Nervensystems 
und viele mehr… 

Das vollständige Gutachten ist auf Anfrage für alle Interessenten 
unter folgender Adresse erhältlich: 

Bundesministerium für Ernährung 
Landwirtschaft und Forsten 
Postfach 14 02 70 
53107 Bonn 

Auch per E-Mail können jederzeit ausführliche Informationen erhalten 
werden, wenn Sie dabei Ihre Postanschrift angeben: 

internet@bml.bund.de 

Einige Vereine bescheinigen auf diesem Wege den Stammbaum des 
Vorhanden sein oder des Fehlens einiger Merkmale.

     
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