Haustiere reisen in der EU
Die Eu-Komission machte in Brüssel den Vorschlag, die geltenden Regelungen zu Reisen mit Tieren durch die EU zu verändern. Wenn dieser Vorschlag bewilligt wird, werden die Regeln viel einfacher. So werden Tierhalter ihre Tiere mit einem Microchip oder einer Tätowierung, die ihre eindeutige Identifizierung ermöglicht, durch die EU reisen dürfen. Außerdem müssen ihre Besitzer einen Nachweis, dass ihre Lieblinge gegen die Tollwut geimpft wurden, mit sich führen.
Wer nach Großbritannien, Irland oder Schweden reisen möchte, muss auch die Ergebnisse des Antikörpertests bei sich haben, der den Erfolg der Impfung gegen die Tollwut nachweist. Dabei muss ein solcher Test mindestens einen Monat nach der Impfung und mindestens 6 Monate vor dem Antritt der Reise erfolgen. Das Labor, dass den Test durchführt, muss ein zugelassenes Labor sein. Für die Impfbescheinigung soll nach der vorgeschlagenen Regelung der Grundsatz gelten, dass sie mindestens einen Monat und höchstens ein Jahr vor dem Reiseantritt vom Tierarzt ausgestellt werden. Amphibien, Fische, Insekten, Nagetiere, Reptilien und Vögel werden niemals von der Tollwut befallen und dürfen daher so durch die EU reisen. Tiere aus den Nicht-Eu-Länder, können stärker kontrolliert werden, weil in diesen noch sehr häufig die Tollwut vorkommt.
Dieser Unterschied ist darauf zurückzuführen, dass in der EU 1998 nur 5 solche Fälle gab, während 1991 immer noch 498 solche Fälle registriert wurden.