Fundtier – was tun ?

Vorsicht: Wem gehören Fundtiere? Mitnahme kann Diebstahl sein!

FALL A: Haustier (z. B. Katze) Zugelaufen?

Schon wieder war sie da, die dunkle Katze mit den smaragdgrünen Augen lag mal wieder im Garten von Herr Peter. Darf Herr Peter die Fundkatze behalten?

Die kleine Katze war in letzter Zeit häufiger im Garten aufgetaucht und Herr Peter legte deswegen ein Futternapf an die Veranda. „Du armes Ding, hast wahrscheinlich kein Besitzer?“. Nach einer Woche nahm Herr Peter die Katze und brachte sie schließlich ins Haus. Der Katze gefiel es anscheinend, denn sie machte es sich auf der Couch gemütlich und schloss langsam die Augen, um ein Nickerchen zu halten. Herr Peter gab der Katze den Namen „Denzil“.

Denzil durfte aber von nun an nicht mehr raus aus dem Haus, denn Herr Peter wollte, dass sich die Katze an das neue Zuhause gewöhnt. Leider wusste der Tierfreund Herr Peter nicht, dass „Denzil“ eigentlich „Mohrchen“ hieß und das neuste Familienmitglied der Nachbarn eine Straße weiter war.
Als Mohrchen nach zwei Tagen nicht mehr zurück ins Haus kam, suchte die Familie die Nachbarschaft ab und rief auch bei der Polizei und dem Tierheim an.
Eine Woche verging. Mohrchen war ohne auch nur eine Spur zu hinterlassen verschwunden und die Familie konnte trotz aller Bemühungen Mohrchen nicht ausfindig machen.

Die Rechtslage (Fundtieregesetz), juristische Situation:

Wenn der rechtmäßige Besitzer eines gefundenen Tieres nicht ausfindig gemacht werden kann, gilt das Gefundene, also in dem Fall die gefundene Katze, als „Fundsache“.

Die Stadt oder Gemeinde ist für die Versorgung einer Fundsache verantwortlich, die in den meisten Fällen, schon vor ab, das örtliche Tierheim mit der Pflege und Aufbewahrung solcher Tiere beauftragt hat. Wenn die gefundene Katze dem Tierheim gemeldet wurde, darf das Tier, meistens provisorisch, in seinem „Adoptionszentrum“ zur Pflege bleiben.
Aber Achtung: Sobald sich der rechtmäßige Besitzer meldet, hat der Finder das Tier abzuliefern. Erst nach sechs Monaten ohne Signal des vorherigen Besitzers werden die Besitzansprüche an den neuen Halter übergeben. Die Betreuungskosten werden von der Gemeinde jedoch nur für die ersten vier Wochen gezahlt. Für den Rest der Periode muss der Tierfreund selbst aufkommen.

Es ist bemerkenswert, wenn Tierliebhaber sich um scheinbar streunende Tiere kümmern. Aber es gibt ein paar Punkte, die man beachten sollte, um sicherzustellen, dass man einen bestehenden Besitzer nicht unglücklich macht, indem man aus Versehen sein Tier adoptiert. Außerdem ist das Behalten von Tieren, die schon einen Besitzer haben, tatsächlich als Tatbestand eines Diebstahls gültig.

Eine Katze, die gut ernährt ist und ein gesundes Fell hat, ist in vielen Fällen einfach nur eine freilaufende Katze, die bei ihren „Razzien“ ein paar zusätzliche Leckereien fangen möchte. In solchen Fällen ist die Versuchung groß das Tier zu füttern. Aber das ist nicht zu empfehlen. Gerne kannst Du das Tier in die Wohnung lassen, um ein Nickerchen zu machen. Aber die Katze sollte wieder raus gelassen werden, sobald sie es will. Du kannst das Tier gerne gut behandeln, wenn es sich immer wieder in deinem Garten blicken lässt, aber erkläre es nicht als „der Familie zugehörig“.

Ein vernachlässigtes Tier mit einem zotteligen Fell hingegen wurde höchstwahrscheinlich aufgegeben. Fütterung ist offiziell nicht nur erlaubt, aber sehr empfehlenswert. Wenn herrenlose Tiere hungern, muss das Futter gut dosiert werden. Zu viel auf einmal ist extrem ungesund für den kleinen Magen. Wenn eine solche Katze wenig Interesse daran hat, ihren warmen Platz zu verlassen (und nur dann!), Ist die – provisorische – Aufnahme des Tieres erlaubt. Das gleiche gilt – in geringerem Maße – für Hunde, von denen es bekanntermaßen mehr Ausreißer gibt, als man meinen könnte. 

Was ist zu tun? 

1) Fundtiere melden

Der Fund des Tieres muss in jedem Fall gemeldet werden: beim Tierheim bzw. örtlichen Tierschutzverein, der Polizei und der Gemeinde bzw. Ordnungsbehörde (Fundbüro).

Wer zahlt Tierarztkosten bei Fundtieren?

Die Meldung bei der Gemeinde muss schriftlich erfolgen (Fundtieranzeige), da ansonsten kein Anspruch auf Erstattung entstehender Kosten (v.a. Tierarzt) besteht.

„Wo kann ich eine Fundkatze abgeben?“

Es ist zu überlegen, ob man die Katze ins Tierheim abgibt oder lieber bei sich behält, bis die „Besitzverhältnisse“ geklärt sind. Zu beachten dabei ist: Eine Erstattungspflicht der Pflegekosten durch die Gemeinde existiert nur für die ersten vier Wochen.

Diese Frist gilt, obwohl das Tier erst nach sechs Monaten endgültig an den Finder übergehen kann – vorausgesetzt, es meldet sich bis dahin kein Besitzer.

Ab wann dürfen Fundtiere vermittelt werden? Erst nach 6 Monaten darf die Katze an einen neuen Besitzer abgegeben werden.

Was passiert mit Fundkatzen im Tierheim? Bei der Entscheidung, das Tier oder die Katze im Tierheim abzugeben, kann man sicher sein, dass die Katze wenn möglich an den ursprünglichen Besitzer zurück gegeben wird oder ein neuer Katzenfreund sich der Katze annimmt.

2) Zum Tierarzt

Der Gang zum Tierarzt ist der nächste Schritt. Zunächst ist das Tier auf Chip, Halsband oder Tätowierung zu untersuchen, die eventuell Hinweise auf den Besitzer geben. Im Falle eines Chips können Tierarzt und Tierheim bei der Suche nach dem Besitzer weiterhelfen. Dies ist aufgrund der Existenz verschiedener Registrierstellen, wie zum Beispiel Tasso, der beste Weg.

Der Tierarzt untersucht nicht nur den allgemeinen Gesundheitszustand, sondern sucht mit einem speziellen Lesegerät auch nach einem möglichen Microchip. Die Kosten hierfür übernimmt i.d.R. die Gemeinde/Stadt, wenn bei ihr eine Fundtieranzeige, also eine schriftliche Meldung der „Fundsache“, vorliegt. Somit soll verhindert werden, dass sich einige Personen ihr eigenes Tier auf Kosten der Gemeinde behandeln lassen.

3) Tierbesitzer suchen

Es gibt Dank des Internets viele Möglichkeiten den Besitzer einer Katze zu suchen.

Fundtiere bei Facebook suchen

Nutze die Facebook Suchfunktion und suche nach Gruppen, wo man gefundene Tiere melden kann. Bei Tasso auf der Webseite können die Tierbesitzer direkt angeschrieben werden und ihnen die Fundkatze gemeldet werden. Es gibt dort die Möglichkeit nach Wohnort zu sortieren, so dass man die Katzenbesitzer gut ausfindig machen kann.

Auch auf Ebay Kleinanzeigen können Fotos des gefundenen Tieres hochgeladen werden.

Zettelaushang im Wohngebiet ist eine weitere effektive Möglichkeit. Achten Sie auf eventuelle Vermisstmeldungen. Melden Sie das aufgenommene Tier bei den Online-Registrierstellen.

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Falls Du Dich dazu entscheidest die gefundene Katze behalten zu wollen, gibt es die folgende kostenlose Unterstützung. Futtergeschenke und Subventionen für die ersten drei Monate und zusätzlich eine Begleitung durch einen Tierheilpraktiker und eine Fachberaterin für Ernährungs- und Verhaltensfragen. Bitte bewirb Dich hier.

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FALL B) Fund eines verletzten Tieres

Zum Thema „Erste Hilfe“ gibt es hier ausführliche Tipps und Hilfestellungen.

Vorsicht:
Hier gibt es per Gesetz eine – für Tierliebhaber oft unverständliche – Differenzierung verschiedener Tiergruppen:

I. Haustiere (Fundkatzen, Fundhunde etc.) 
Bei Haustieren gibt es kein Zögern

1) Die Fundkatze, der Fundhund etc. muss, wenn sie es zulässt mit Erster Hilfe versorgt werden und dann eilig aber vorsichtig zum Tierarzt gebracht werden. Nachdem die Wunden behandelt wurden, können sie auch nach einem möglicherweise vorhandenen Mikrochip suchen.

2) Dann kannst Du nach dem Besitzer suchen. Auch hier muss die Fundkatze, der Fundhund etc. gemeldet werden
(siehe Text zu Fall 1). Die schriftliche Nachricht an die Gemeinde, sollte eine Mitteilung des Tierarztes über Art der Behandlung und die Höhe der Kosten enthalten.

3) Du solltest unbedingt die Flyer aushängen und in der Nähe deines Hauses fragen, wer der Besitzer des Tieres ist. Wenn Du eine tote Katze oder einen toten Hund auf oder neben der Straße findest, solltest Du dies auch dem Tierheim melden, damit die dem Besitzer mitteilen können, dass sie die Suche beenden können.

II. Wild lebende, nicht zahme Katze 

Eine Katze, die noch nie bei Menschen gelebt hat, zählt als wildes Tier und für diese Katze werden keine Kosten durch die Gemeinde übernommen. Diese Katzen würden sich auch nie zähmen lassen, weil sie es gewohnt sind in der freien Natur zu leben. Das Einzige was du tun kannst, ist in diesem Artikel unter dem Untertitel „Pflege von wilden Katzen, die sich nicht zähmen lassen“ zu lesen.

III. Wildtiere (Hirsche, Kaninchen, Igel, Schweine etc.)

Vorsicht: Tiere, die zum „jagdbaren Wild“ gehören (so das Amtsdeutsch) dürfen nicht vom Fundort entfernt werden. Dies wäre „Wilderei“, denn sie sind Eigentum des Jägers. Dieser muss sofort informiert werden. Ist er nicht bekannt oder erreichbar, ist die Polizei zu benachrichtigen. Die betroffenen Tiere werden i.d.R. noch am Unfallort erlöst.

Achtung: Tiere, die als „jagdbares Wild“ gelten (so das offizielle Deutsch) dürfen nicht von der Fundstelle weggebracht werden. Das würde als Wilderei gelten, weil sie Eigentum des Jägers sind. Der Fund von verletzten Wild muss dem Jäger sofort mitgeteilt werden. Wenn er nicht bekannt oder erreichbar ist, muss die Polizei benachrichtigt werden. Die betroffenen Tiere werden meistens noch an der Fundstelle von ihrem Leid erlöst.

Verletzte Igel und andere kleinere Wildtiere, dürfen jedoch sicher zum Tierarzt gebracht werden, wenn der Jäger an denen kein Interesse hat. Viele Tierarztpraxen bezahlen freiwillig die Behandlungskosten bei verletzten Wildtieren. Wildtiere unterliegen dem Naturschutzgesetz und müssen nach der Behandlung und Genesung in der Nähe des Ortes – außerhalb der Gefahrenzone – zurückgebracht werden.

Ab wann darf man ein Fundtier behalten?

Wenn Du alle oben aufgeführten Schritte erledigt hast, und sich der wahre Katzenbesitzer nicht innerhalb von 6 Monaten ab Anzeige des Auffinden der Mietz meldet, darfst Du die Fundkatze behalten.

Für alle, die bereit sind ein Fundtier aus dem Tierheim oder dem Tierschutz zu übernehmen, gibt es das Angebot für einen Monat lang das Katzenfutter gespendet zu bekommen. Für den zweiten und dritten Monat muss nur die Hälfte des Normalpreises bezahlt werden. Das heißt Du hast die ersten drei Monate so gut wie keine Kosten für Deinen Findling. Das Katzenfutter wird bequem zu Dir Nachhause geliefert – Du musst also nichts schleppen!

Zusätzlich steht Dir eine Fachberaterin zur Stelle, die Dir und Deine Katze in dieser Eingewöhnungsphase begleitet. Bei Gesundheitsfragen gibt es die Möglichkeit kostenlos mit einem Tierheilpraktiker Rücksprache zu halten.

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