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Bad Fredeburg. (ThG) Wegen Tierquälerei wurde gestern ein 66-jähriger Rentner aus Westernbödefeld zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Amtsgericht Schmallenberg in Bad Fredeburg verhängte zudem ein Fahrverbot von drei Monaten und ein Hundehalte-Verbot von drei Jahren. Dem Angeklagten, der drei Hunde besitzt, wurde von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, einen Hund hinter seinem Pkw angebunden geschleift zu haben. Dabei sei das Tier erheblich verletzt worden. Der Rentner indes sah die Sache anders und gab zu Protokoll, dass er den Hund im Kofferraum seines Wagens angebunden habe. Da in diesem auch noch eine Motorsense gewesen sei, habe er den Kofferraum nicht schließen können. Der Hund sei mehrmals herausgesprungen. Eine als Zeugin geladene Hausfrau aus Osterwald, die den Vorfall im Juni zusammen mit ihrer siebenjährigen Tochter miterlebte, schilderte den Vorfall anders. Der 66-Jährige habe seinen Hund zuerst geschlagen, nachdem dieser nicht mehr in den Kofferraum wollte, und danach am Wagen angebunden. Anschließend sei das Tier über eine lange Strecke hinter dem Wagen hergezogen worden. Kurze Zeit später habe ihr Mann an Ort und Stelle Blutspuren entdeckt. Dass nach dem Vorfall die Gerüchteküche in Bödefeld kochte, machte ein als Zeuge geladener Stadtvertreter deutlich, bei dem das Telefon nach dem Vorfall nicht mehr stillstand. Viele Bürger hätten behauptet, dass der Angeklagte der herbeigerufenen Polizei einen falschen Hund präsentiert hätte. Richter Ralf Fischer halfen Gerüchte allerdings nicht weiter – viel aufschlussreicher war für ihn die Aussage der siebenjährigen Tochter, die den Vorfall wie ihre Mutter schilderte. Auch zwei Tierärzte wurden von Richter Fischer als Zeugen gehört. Ein 48-jähriger Arzt aus Bad Fredeburg berichtete von Abschürfungen an den Pfoten des Tieres und ein als Sachverständiger geladener Amtstierarzt aus Meschede von Schürfwunden an den Ballen des Tieres. Bei seinem Besuch auf dem Hof des Angeklagten habe er zudem Blutspuren entdeckt. Die Untersuchung des Tieres habe allerdings erst sechs Tage nach dem Vorfall stattgefunden. Für die Staatsanwaltschaft war nach der Beweisaufnahme die Sachlage klar, denn die Aussagen der Zeugin und ihres Kindes würden in den Kernpunkten übereinstimmen. Der Angeklagte habe gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Die Strafforderung der Anklage: Sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung, ein Fahrverbot von drei Monaten sowie ein Tierhaltungsverbot. Der Antrag rief auf den vollbesetzten Zuschauerbänken Beifall hervor, den Richter Fischer mit einer Rüge quittierte. Der Verteidiger war der Meinung, dass nicht festgestellt werden konnte, dass eine erhebliche Verletzung des Tierschutzgesetzes vorliegt – aus seiner Sicht handele es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Nach Sitzungsunterbrechung verurteilte Richter Ralf Fischer den Rentner aus Westernbödefeld zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Drei Jahre lang darf der Verurteilte keine Hunde mehr halten und seinen Führerschein ist er für drei Monate los. Zudem muss er 2000 Mark an den Förderverein der Grundschule in Gleidorf zahlen. In seiner Urteilsbegründung meinte Richter Fischer, dass er keinen Grund habe, an den Aussagen der Zeugin zu zweifeln, denn sie hätte keinen Grund zur Falschaussage. Und zum Verurteilten: „Sie haben dem Hund erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt und aus Rohheit gehandelt.“ Quelle: Westfalenpost vom 30.10.2001 |
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